Sachsen-Anhalts Landesregierung hat eben die Eckpunkte der 8. EindĂ€mmungsverordnung Sachsen-Anhalt vorgestellt. Hier die Pressemeldung im Wortlaut: „Sachsen-Anhalts Landesregierung setzt weiter auf eine verantwortliche RĂŒckfĂŒhrung der Covid-19-EindĂ€mmungsmaßnahmen. Erste Eckpunkte einer neuen Verordnung sind heute im Kabinett vorgestellt worden. MinisterprĂ€sident Reiner Haseloff und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne machten deutlich, dass dem eigenverantwortlichen Verhalten des Großteils der BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern das vergleichsweise geringe Infektionsgeschehen zu verdanken sei. Mit Blick auf den bevorstehenden Herbst und der RĂŒckkehr vieler Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter aus dem Urlaub oder den Ferien in den Alltag sei aber weiterhin viel Disziplin bei der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erforderlich. Daher beabsichtigt die Landesregierung in Absprache mit den Landkreisen und kreisfreien StĂ€dten im Öffentlichen Personennahverkehr und in GeschĂ€ften die Einhaltung der Maskenpflicht verstĂ€rkt zu kontrollieren. Veranstaltungen in geschlossenen RĂ€umen dĂŒrfen seit dem 29. August 2020 mit bis 500 Personen stattfinden, im Außenbereich bleibt es generell bei der Obergrenze von 1000 Personen. Genau wie bei Sport- können kĂŒnftig auch bei Kulturveranstaltungen die Landkreise und kreisfreie StĂ€dte die Personenzahl darĂŒber hinaus erhöhen, wenn entsprechende Hygienekonzepte durch das Ministerium fĂŒr Kultur und das Ministerium fĂŒr Arbeit, Soziales und Integration genehmigt werden. Clubs und Diskotheken wird mit der Möglichkeit der Öffnung ab 1. November 2020 eine wirtschaftliche Perspektive gegeben. Mit Blick auf die Adventszeit dĂŒrfen WeihnachtsmĂ€rkte, die ĂŒber ein Hygienekonzept verfĂŒgen, öffnen, wenn der pandemischen Lage nichts entgegensteht. VerstĂ€rkt eingesetztes Ordnungspersonal soll Ansammlungen von mehr als zehn Personen verhindern. Prostitutionseinrichtungen mit einem Hygienekonzept dĂŒrfen ab 1. Oktober 2020 schrittweise wieder öffnen. In GaststĂ€tten kann der Mindestabstand der GĂ€ste von 1,5 Meter durch geeignete Trennvorrichtungen unterschritten werden. Zudem ist das FĂŒhren einer Anwesenheitsliste nur bei Veranstaltungen und Feiern sowie in SportstĂ€tten vorgeschrieben. Die Verordnung soll am 15. September 2020 beschlossen werden, am 17. September 2020 in Kraft treten und bis 18. November 2020 gĂŒltig bleiben. “ (Quelle: Land Sachsen-Anhalt)
Prima, wir sind weiter optimistisch und gehen in die Detailplanunungen ĂŒber. 03.10.2020
Landesmeisterschaft Kanu-Rennsport ĂŒber die lange Strecke zur Halleschen Herbstregatta
Es gibt schon die ersten Meldungen. Weitere haben ihren Start angekĂŒndigt.
Wir freuen uns ĂŒber eure Meldungen
Landes Kanu-Verband Sachsen-Anhalt e.V.
Deutscher Kanu-Verband